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Fachausbildung in der WasserrettungFachausbildung in der Wasserrettung

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Fachausbildung in der Wasserrettung

Ansprechpartner

Herr
Stephan Hartmann
Technischer Leiter der Ortsgruppe

stephan.hartmann(at)wasserwacht.bayern

Wasserwacht OG Sulzfeld
c.o. BRK Kitzingen
Schmiedelstraße 3
97318 Kitzingen

Vielfältige Bereiche in der WW

Nach der Grundausbildung als Rettungsschwimmer besteht die Möglichkeit der Spezialisierung in besondere Themengebiete:

  • Wasserrettungsdienst / Mitarbeit in der SEG und im Tauchtrupp
  • Jugendarbeit als Schwimmtrainer oder Gruppenleiter
  • Leitungsverantwortung im Vorstand
  • Übernahme von Sonderaufgaben

 

 

  • Fachausbildungen

    Hier stellen wir Ihnen die verschiedenen Fachqualifizierungen vor, welche Aktive in der Wasserwacht-Ortsgruppe Sulzfeld am Main kennen lernen können.

  • Wasserretter

    Die Ausbildung zum Wasserretter gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:

    • DRSA Silber
    • Sanitätsausbildung mit 60 Stunden (inkl. AED-Qualifizierung)
    • fachpraktische Ausbildung zum Wasserretter

     

    Ziel und Zweck

    Die besonderen Anforderungen im Wasserrettungsdienst machen es notwendig, dass die Angehörigen Wasserrettung,
    aufbauend auf der Sanitäts- (SAN A) und Sanitätsdienstausbildung (SAN B), zusätzliche Kenntnisse
    und Fertigkeiten erwerben. In der Ausbildung zum Wasserretter erhalten die Teilnehmer die nötige Sicherheit
    zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen.

    Voraussetzungen:

    - Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst (gemäß Ziffer 4.2 DV WW)

    Lehrgangsinhalte:

    Theoretische Grundlagen

    Funkunterweisung (1UE)

    - gesetzliche Grundlagen für den Funkbetrieb
    - physikalische Grundlage zur Ausbreitung von Funkwellen
    - Aufbau eines Funkgerätes
    - Funkverkehrsabwicklung
    - Funkrufnamenregelung
    - gerätespezifische Einweisung

    Einweisung Medizinproduktegesetz und Medizinproduktebetreiberverordnung (1UE)
    - Begriffe
    - Einweisungen nach MPG
    - Medizinproduktebuch
    - Pflichten der Anwender von Medizinprodukten

    Einsatztaktik (1UE)
    - Begriffe
    - Grundschema der Einsatztaktik
    - Grundlagen der Einsatztaktik

    thermische Schäden (2UE)

    - Sonnenstich
    - Hitzeerschöpfung
    - Hitzschlag
    - Unterkühlung
    - Versorgung von thermischen Schäden

    Tauch- und Ertrinkungsunfälle (2UE)

    - Ertrinkungsunfälle
    - Schnorchelunfälle
    - Tauchunfälle
    - Versorgung von Tauch- und Ertrinkungsunfällen

    Retten mit dem Motorboot (2UE)

    - Aufgaben Bootsführer, Bootsbesatzung
    - Grundlagen der Motorbootrettung
    - Durchführung der Rettung
    - Versorgung im Motorboot
    - Transport mit dem Motorboot

    Notfalltraining Reanimation (3UE)

    - anatomische und physiologische Grundlagen
    - HLW bei Erwachsenen, Kleinkindern und Säuglinge
    - Vorgehen bei der HLW – neueste Standards
    - praktische Übungsbeispiele

    Praktische Übungseinheiten
    Bei der Durchführung von praktischen Übungen werden zwei Gruppen unterschieden:
    - Grundmodule (Pflichtdurchführung)
    - erweiterte Module

    Grundmodule
    Diese Module sind in der Ausbildung eingehend zu üben und sind Bestandteil der praktischen Prüfung. Folgende
    Module sind zu verwenden:
    - HLW (Erwachsener, Kleinkind, Säugling) mit vorhergehendem Übungssituation Erkrankung/ Verletzung
    - Herauftauchen eines Beinaheertrunkenen mit anschließender Reanimation
    - Durchführung einer kombinierten Rettung mit dem Motorboot (Patient im Wasser)
    - Rettung und Versorgung an Land mit anschließendem Transport über den Wasserweg.
    - Retten und Versorgung eines Sporttauchers (mit vorangehendem Fallbeispiel)
    - Knotenkunde und Übungen mit Rettungswurfsack (nach Unterweisung)
    - Übung mit gebräuchlichen Rettungsgeräten (z.B. Spineboard)

    erweiterte Module
    Diese Module können dann angewendet werden, wenn die jeweiligen Örtlichkeiten in der Kreiswasserwacht
    vorhanden sind und im Aufgabenbereich liegen.
    Schwimmbad
    - Umgang mit den gebräuchlichen Rettungsmitteln
    - Kombinierte Übung: Zeitschwimmen, anschließend Anlandbringen und Reanimation eines Erwachsenen,
    Kleinkindes und Säuglings
    - Retten und Versorgen eines Schwimmers mit vorhergehender Erkrankung/ Verletzung
    fließendes Gewässer
    - Sicherheitseinweisung: Verhalten am fließendem Gewässer (1UE)
    - Grundausrüstung des Wasserretters am fließenden Gewässer
    - Knotenkunde
    - Wurfsacktraining
    - Schwimmen (aktiv und passiv) im fließendem Gewässer
    - Versorgen eines Erkrankten/ Verletzten und Transport über das Gewässer mit dem Boot

     

     

  • Bootsführer

    Die Wasserwacht setzt zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in erheblichem Umfang Motorrettungsboote ein. Um den besonderen Anforderungen an die Führer dieser Wasserfahrzeuge gerecht zu werden, bildet die Wasserwacht Bootsmänner1 und Bootsführer aus.

    Die Ausbildung soll sicherstellen, dass ein Bootsmann der Wasserwacht

    • den Bootsführer bei den seemännischen Tätigkeiten unterstützt,
    • die üblichen Gerätschaften des Bootsdienstes bedienen kann,
    • befähigt wird, auf einem Motorettungsboot als Rudergänger eingesetzt zu werden,

    ein Bootsführer der Wasserwacht

    • die zur Führung eines Motorrettungsbootes gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten erwirbt,
    • Motorrettungsboote zur Rettung, Hilfeleistung und Bergung im täglichen Dienst und in Katastrophenfällen einsetzen und führen kann.

    Bewerber müssen

    • aktive Mitglieder der Wasserwacht sein,
    • eine sanitätsdienstliche Ausbildung nach den Vorschriften der Wasserwacht/des DRK erfolgreich abgeschlossen haben,
    • die Ausbildung zum Bootsmann und/oder zum Wasserretter abgeschlossen haben
    • am Tag der Prüfungsabnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • körperlich und geistig geeignet sein,
    • zuverlässig und geeignet im Sinne des Schifffahrtsrechts sein.

    Die praktische und theoretische Ausbildung zum Bootsmann auf einem Motorrettungsboot umfasst seemännische und einsatzspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Kenntnis der einschlägigen Vorschriften.

    Theoretische Ausbildung

    Die Ausbildung umfasst mindestens 31 Unterrichtseinheiten. Inhalte sind:

    • Dienstvorschriften der Wasserwacht
    • Gesetzeskunde
    • Schifffahrtsordnungen
    • Bezeichnung des Fahrwassers
    • Betonnung und Befeuerung
    • Befahrensregeln für Naturschutzgebiete
    • Fahrmanöver
    • Boots- und Motorenkunde
    • Wetterkunde
    • Sicherheitsvorschriften und Umgang mit Rettungsmitteln
    • Seemannschaft
    • Notsignale
    • wasserwacht-spezifische Themen

    Praktische Ausbildung

    Die Ausbildung umfasst mindestens 10 Unterrichtseinheiten. Inhalte sind:

    • Grundfertigkeiten
    • Umgang mit der Bootsausrüstung
    • Einsatz von Rettungsmitteln
    • Fahrmanöver
    • Verhalten gegenüber der Großschifffahrt
    • Rettungsmanöver/-einsätze
    • Umgang mit Tauwerk und Knoten
    • Slippen, Bootstransport, Ladungssicherung
  • Rettungstaucher

    Die Ausbildung zum Rettungstaucher ist die umfangreichste Fachausbildung, welche die Wasserwacht anbietet.

    Voraussetzungen für Signalmann und Taucher

    • Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
    • Bei Minderjährigen, schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
    • Mitgliedschaft in der Wasserwacht
    • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Silber oder Gold (nicht älter als 2 Jahre)
    • Erste-Hilfe-Grundausbildung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Ausbildung zum Wasserretter
    • Funkeinweisung und -verpflichtung

    Die Ausbildung zum Taucher umfaßt in Theorie und Praxis mindestens 105 UE.

    Theorie gesamt 35,0 UE

    - Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz (GUV-R 2101) 2,0 UE
    - Dienstvorschriften und Führen des Taucher-Dienstbuches 1,0 UE
    - Tauchphysik 4,0 UE
    - Gerätekunde:
    · Betriebssicherheitsverordnung 0,5 UE
    · Aufbau und Wirkungsweise der Tauchgeräte und sonstiger Tauchausrüstungen 3,0 UE
    · Kompressorenkunde und Füllen von Druckgasflaschen 1,5 UE
    · Pflege und Instandhaltung von Gerätschaften, Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Tauchen APV-T
    - Tauchhygiene 1,5 UE
    - Tauchmedizin:
    · Physiologie, Anatomie, Ernährung vor dem Tauchen 2,0 UE
    · Temperatur 0,5 UE
    · Wirkung des Druckes (Drucksteigerung, Druckabfall, erhöhter Partialdruck, Druckausgleich) 1,0 UE
    · Taucherkrankheiten und andere Erkrankungen 5,5 UE
    · Tauchpsychologie 1,0 UE
    · Druckkammerbehandlung; 0,5 UE
    - Tauchgangsberechnungen: 2,5 UE
    · Luftbedarf;
    · Austauchtabelle;
    · Wiederholungstauchgänge;
    · Bergsee;

    Tauchpraxis:

    · Leinenzugzeichen und andere Verständigungsmöglichkeiten 1,0 UE
    · Einsatzmöglichkeiten, Suchmethoden und Orientierungstauchen 1,0 UE
    · Kennzeichnung und Sicherung von Einsatzstellen 0,5 UE
    · Tauchen unter erschwerten Bedingungen, (Strömung, Eis, geschlossene Räume, Dunkelheit, kontaminiertes Gewässer, Schiffahrt) 1,0 UE
    · Vorbereiten eines Taucheinsatzes und Anlegen der Ausrüstung 0,5 UE
    · Vorbereiten eines Tauchganges: Einstieg, Abstieg, Arbeiten, Aufstieg; 1,0 UE
    · Notsituationen bzw. Verhalten bei: Panik, Verhaken des Tauchers, defektem Tauchgerät, Unterbrechung der Luftzufuhr, Abblasen des Atemreglers, anderen Mängeln, Leinenblockade (Signale nicht erkennbar) 0,5 UE
    - Natur- und Umweltschutz; 1,0 UE
    - Allgemeine Prüfungsvorbereitung in Frage und Antwort. 2,0 UE

    Ausbildung in Praxis an Land gesamt 20,0 UE

    - Gerätekunde - ABC1-Ausrüstung, Tauchgerät und Zusatzausrüstung 3,0 UE
    - Montage der Gerätschaften und Funktionsprüfung 1,0 UE
    - Erklärung der Wirkungsweise und Funktion von Taucherauftriebsmitteln 2,0 UE
    - Planung und Vorbereitung von Tauchgängen, Bereitstellen und Anlegen der Tauchausrüstung 2,0 UE
    - Knotenkunde, Leinenführung und Leinenslalom 5,0 UE
    - Suchmethoden, Orientierungstauchen, Retten, Bergen 2,0 UE
    - Kompasskunde 1,0 UE
    - Instandhaltung von Tauchgeräten und Tauchhygiene, Desinfektion 2,0 UE
    - Unterweisung Kompressor. 2,0 UE

    Ausbildung im Schwimmbecken mit klarer Sicht gesamt 20,0 UE

    - Ausbildung mit ABC1-Ausrüstung: 6,0 UE
    · Einweisung in die ABC-Ausrüstung
    · Übungen mit ABC-Ausrüstung
    · Einführung Schnorcheln mit Abtauchen, Druckausgleich, 3 x 25 m Streckentauchen mit je 1 min Pause
    · Tauchbrille unter Wasser abnehmen, aufsetzen und ausblasen
    · Zwei verschiedene Sprünge (Fußsprung vorwärts und rückwärts) von 1 m Höhe oder Beckenrand
    · 1000 m Schnorcheln in Brust- und Rückenlage ohne Armbewegung
    · 500 m Schnorcheln mit einer Flosse und Armbenutzung
    · 35 m Streckentauchen
    · 60 sek. Zeittauchen unter Zurücklegung einer Strecke von mindestens 10 m
    · Fachgerechte Rettung eines „verunglückten" Gerätetauchers vom Beckengrund: 100 m Anschwimmen, anschließend 200 m Transportschwimmen, Ablegen der Ausrüstung, an Land bringen und Demonstration von Reanimationsmaßnahmen;

    Ausbildung mit Tauchgerät: 14,0 UE

    · 2 Sprünge aus einer Höhe von 1 m, Fußsprung vor- und rückwärts
    · 200 m Schnorcheln
    · Tauchbrille ausblasen
    · Tauchen ohne Tauchbrille, mindestens 1 Minute
    · Mit Hilfe kombinierter Tarier- und Rettungsmittel (DIN EN 12628) und Tariermittel (DIN EN 1809) im Wasser schweben und mit Partner mindestens 2 min. simulierte Wechselatmung ohne Flossenbewegung
    · Wechsel eines Tauchgerätes unter Wasser
    · Gerät aus 25 m antauchen und anlegen
    · Leinenzieltauchen aus mindestens 20 m Entfernung mit verdunkelter Tauchbrille
    · Retten eines verunglückten Tauchers
    · Kontrollierter Notaufstieg
    · Lösen von Muskelkrämpfen
    · Mindestens 30 Sek. Atmen aus einem abblasenden Lungenautomaten
    · Wiedererlangen des aus dem Mund herausgenommenen, losgelassen und hinter dem Rücken hängenden Lungenautomaten
    · Kombiniertes Tariermittel mit dem Mund befüllen und anschließend 1 Minute schweben
    · Inflator ab- und ankuppeln
    · Ab- und Anlegen des Gewichtssystems an der Oberfläche und am Grund des Schwimmbeckens.

    Ausbildung im Freiwasser gesamt 30,0 UE

    - Ausbildung mit ABC- und Tauchausrüstung: 3,0 UE
    - Ausbildung mit Tauchgerät: 27,0 UE

    Nach erfolgreicher Beendigung der bisherigen Ausbildung kann mit Tauchabstiegen im Freiwasser begonnen werden. Es werden Tauchgänge mit zunehmender Tiefe bis maximal 20 m durchgeführt. Die Ausbildung muß mindestens einen Tauchgang bei Nacht und nach Möglichkeit einen in Strömung beinhalten.

  • Führungskraft

    Im Gegensatz zu gewählten Leitungskräften (wie z.B. unser Vorstand) werden Führungskräfte aufgrund ihrer Qualifizierung für die Wahlperiode von der Vorstandschaft berufen - z.B. als SEG-Führer unserer Schnell-Einsatz-Gruppe.

    Truppführer

    Mit der eintägigen Ausbildung zum Truppführer - aufbauend auf den Wasserretter - werden neue Führungskräfte mit den Grundlagen der Führung vertraut gemacht und befähigt, einen Trupp (zwei bis drei Einsatzkräfte) im Einsatz zu führen. Der Führungskreislauf, Unter- und Überstellungsverhältnisse und Kennzeichnung von Führungskräften sind nur einzelen Stichpunkte des gesamten Ausbildngsverlaufs.

    Wachleiter

    Mit weiteren 8 Unterrichtsstunden qualifiziert die Wasserwacht Truppführer zu Wachleitern. In diesem Seminar werden die Führungskräfte befähigt, eine Wachstation mit zwei oder drei Trupps zu führen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auch in der Dokumentation und der Abrechnung von Einsätzen.

    Gruppenführer/SEG-Führer

    Aufbauend auf den Wachleiter wird die zweitägige Ausbildung zum SEG-Führer in der Wasserwacht angeboten. Die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren in der Wasserrettung, die gesetzlichen Grundlagen und auch die psychosozialen Verknüpfungen sind auch hier nur auszugshafte Stichpunkte der Ausbildung.

    Zugführer / Einsatzleiter im Wasserrettungsdienst

    Nach dem SEG-Führer findet die zweitägige Qualifizierung zum Zugführer bzw. Einsatzleiter im Wasserrettungsdienst statt. Die Aufgabe des Einsatzleiters WRD ist es, alle an einem Einsatz befindlichen Schnell-Einsatz-Gruppen zu koordinieren und in der "Wagenburg" gemeinsam mit den Vertretern der Polizei, Feuerwehr, THW und den Kollegen von der Landrettung den Einsatz zu führen.

    Verbandführer / Stabsarbeit

    Aufbauen darauf gibt es noch die Ausbildungen zum Verbandsführer, die sich auf Zugführer von KatS-Wasserretungszügen bezieht und die Stabsarbeit gilt für Fachberater Wasserrettung, die z.B. im Einsatzstab im Landratsamt im Katastrophenfall die Wasserrettung vertreten.